Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser: Anfrage zur Belegsituation

Ratsherr Guido Spinnen hat federführend für die BSW-Ratsgruppe zur Sitzung des Rates am 12.5.2026 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates eingereicht.

Die Nachfrage von Gewalt bedrohter Frauen nach Schutz in Frauenhäusern übersteigt mindestens zehnfach das Angebot an Plätzen in Kölner Frauenhäusern. Beide Frauenhäuser bieten zusammen maximal 30 Plätze an. Im Jahr 2024 wurde 560 Frauen abgewiesen (Jahresbericht der Frauenhäuser für 2024), 2023 waren es 600 Abweisungen (ksta 2023). Auch das im Bau befindliche dritte Frauenhaus wird den Bedarf bei weitem nicht decken. Deutsche Städte und Gemeinden kommen Deutschlands völkerrechtlicher Verpflichtung zur Bereitstellung von genügend Frauenschutzplätzen gemäß der Istanbul Konvention nicht nach (siehe hierzu auch eine Studie zu Femiziden der Universität Tübingen). Die Wohnungsnot verschärft die Lage für schutzbedürftige Frauen weiter. Immer mehr Frauen mit ihren Kindern finden keine Anschlusswohnung, wodurch sie häufig über ein Jahr im Frauenhaus verbleiben, statt wie normal üblich durchschnittlich sechs Monate (Kölnische Rundschau 2025). Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wie viele der aktuell in Kölner Frauenhäusern untergebrachten Frauen (und zugehörige Kin-der) verbleiben aufgrund von Wohnungslosigkeit auch nach Ende ihrer Schutzbedürftigkeit im Frauenhaus? Wie viele Frauen (und zugehörige Kinder) leben seit mehr als einem Jahr in einem Frauenhaus?

Wie viele Wohnberechtigungsscheine hat die Stadtverwaltung in den Jahren 2024 und 2025 für in Frauenhäusern untergebrachte Frauen ausgestellt? Wie viele Frauen konnten in den Jahre 2024 oder 2025 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung umziehen?

Wie viele Anträge auf Wohnberechtigungsschein von in Frauenhäusern untergebrachten Frauen sind derzeit in Bearbeitung? Bitte jeweils das Datum der Antragsstellung angeben.

Anfrage AN/0700/2026 veröffentlicht im Ratsinformationssystem am 27.4.2026: SessionNet | Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser: Anfrage zur Belegsituation

Hinweis für Interessierte: Die schriftliche Antwort der Verwaltung muss vor Beginn der Sitzung am 12.5.2025 um 15:30 Uhr erfolgen.

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