Aufarbeitung der Pandemiepolitik: Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln
Zur Sitzung des Rates am 12.5.2026
Die BSW-Ratsgruppe hat die Stadtverwaltung zum überfälligen Datenabgleich zwischen Krankenkassen und Gesundheitsämtern bei Meldungen von Impfnebenwirkungen befragt. Die ganze Anfrage ist hier einsebar: Antrag/Anfrage BSW
Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass auch vor Ort kein Datenabgleich durchgeführt wird. Die Gesundheitsämter verweisen an das für den Datenabgleich zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das PEI und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sitzen Anfragen auf Landes- und Bundesebene hierzu einfach aus und verweisen darauf, dass im IfSG keine Fristen für den Datenabgleich festgelegt sind. Auch fünf Jahre nach Beginn der Corona-Impfkampagen wollen Behörden schlicht nicht wissen, wieviele Impfgeschädigte es wirklich gibt. Die Verschleppungstaktik und Abwehrhaltung der für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Behörden auf allenen Ebenen untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Die BSW-Ratsgruppe bleibt weiter dran.Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsfrau Lidija Rukavina (lidija.rukavina@stadt-koeln.de)
Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (Mai 2026)
Zur Sitzung des Rates am 12.5.2026
Anfragetext:
Wie viele der aktuell in Kölner Frauenhäusern untergebrachten Frauen (und zugehörige Kin-der) verbleiben aufgrund von Wohnungslosigkeit auch nach Ende ihrer Schutzbedürftigkeit im Frauenhaus? Wie viele Frauen (und zugehörige Kinder) leben seit mehr als einem Jahr in einem Frauenhaus?
Wie viele Wohnberechtigungsscheine hat die Stadtverwaltung in den Jahren 2024 und 2025 für in Frauenhäusern untergebrachte Frauen ausgestellt? Wie viele Frauen konnten in den Jahre 2024 oder 2025 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung umziehen?
Wie viele Anträge auf Wohnberechtigungsschein von in Frauenhäusern untergebrachten Frauen sind derzeit in Bearbeitung? Bitte jeweils das Datum der Antragsstellung angeben.
Ganze Anfrage AN/0700/2026 lesen: SessionNet | Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser: Anfrage zur Belegsituation
Die schriftliche Antwort der Verwaltung sollte ursprünglich zur Ratssitzung am 12.5.26 erfolgen, wurde aber in die Sitzung am 02. Juli 2026 verschoben. Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsherr Guido Spinnen (guido.spinnen@stadt-koeln.de)
Verhinderung von Obdachlosigkeit: Anfrage zu Einfachhotels und Belegrechtswohnungen
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.4.2026
Anfragetext:
Die Wohnungsnotfälle in der Stadt nehmen zu. Nicht alle von drohender Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen erhalten die notwendige Hilfe oder werden mit geeignetem Wohnraum versorgt. Obdachlose Menschen bringt die Stadt als ordnungsrechtliche Maßnahme in der Re-gel in so genannten Einfachhotels unter, oder alternativ in Belegrechtswohnungen. Wir möch-ten den Umfang und die Kosten dieser kommunalen Maßnahmen verstehen und erbitten daher die Beantwortung folgender Fragen:
Auf wie viele Hotelzimmer hat die Stadt Köln durch Verträge mit den Eigentümern Zugriff? Mit wie vielen einzelnen Eigentümern unterhält die Stadt hierfür Verträge?
Wie viele solcher Hotelzimmer sind derzeit belegt? Welche Kosten fallen für die Belegung monatlich an? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Bezahlt die Stadt Köln Entgelte für die Freihaltung von Hotelzimmern? Falls ja, wie hoch sind die monatlichen Kosten
Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie viele Mitarbeitende der Stadt Köln (Vollzeitäquivalente) sind in der Verwaltung und Koor-dination der Einfachhotels beschäftigt?
Die Stadt Köln verfügt über ca. 10.000 Belegungsrechte für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Köln im Bedarfsfall diese Belegungsrechte nutzen für die Versorgung von Wohnungsnotfällen?
Die Anfrage AN/0622/2026 ist hier im Ratsinformationssystem verfügbar. Aus der schriftlichen Antwort der Verwaltung vom 5.5.26 geht u.a. hervor, dass die Unterbringung von Obdachlosen in Einfachhotels die Stadt Köln jeden Monat rund 2,4 Mio. Euro kostet. Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsfrau Lidija Rukavina (lidija.rukavina@stadt-koeln.de)
Medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen: Mündliche Frage zu palliativmedizinischer Betreuung (April 2026)
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.4.2026
Fragen von Ratsfrau Lidija Rukavina:
- Welche palliativmedizinischen Angebote gibt es für obdachlose drogensüchtige Menschen in Köln?
- Bieten die Drogenkonsumräumen palliativmedizinische Versorgung an?
- Wie viele Hospizplätze gibt es in Köln für drogensüchtige Menschen?
- Wie viele obdachlose drogensüchtige Menschen sind in den Jahren 2024 und 2025 in Köln gestorben? Wie viele davon auf der Straße?
Die schriftliche Antwort der Verwaltung steht derzeit aus (Stand 27.4.26). Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsfrau Lidija Rukavina (lidija.rukavina@stadt-koeln.de)
Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (März 2026)
Sitzung des Rates am 19.3.2026
Anfragetext:
Bis wann wird die Stadt Köln die Protokolle ihres Corona-Krisenstabs veröffentlichen?
(Ganze Anfrage AN/0266/2026 inkl. Begründung lesen: Antrag/Anfrage BSW)
Schriftliche Antwort der Verwaltung: „Der betreffende Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird bearbeitet und befindet
sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Aufgrund des konkreten Unterlagenumfanges ist der Aufwand zur Bereitstellung nicht unerheblich. Die Verwaltung wird zum weiteren Bereitstellungsprozess mit dem Antragstellenden in Kontakt treten.“
Mündliche Nachfragen von Ratsfrau Lidija Rukavina in der Ratssitzung am 19.3.26:
- Wie viele Nachrichten hat die Stadtverwaltung seit dem 29. März 2024, also seit der ersten Anfrage von René Röderstein, in dieser Sache bereits mit dem Antragssteller ausgetauscht
- Wie viele bzw. wieviel Prozent der 203 Protokolle des Krisenstabs sind bereits bearbeitet, also nach Schwärzung persönlicher Daten bereits veröffentlichungsfähig? Wir erbitten hierzu mündliche oder schriftliche Antwort der Verwaltung.
Die Antwort der Verwaltung hierzu steht (Stand 27.4.26) weiter aus. Die Verwaltung hat allerdings eine Woche nach der Ratssitzung (und zwei Jahre nach der ersten Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz) doe Corona-Protokolle an den Bürger René Röderstein herausgegeben, siehe Aktuelles.
Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsfrau Lidija Rukavina (lidija.rukavina@stadt-koeln.de)
Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele: Anfrage zu finanziellen Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht (März 2026)
Zur Sitzung des Rates am 19.3.2026
Anfragetext:
Wie bewertet die Verwaltung das Risiko einer bei Olympia-Ausrichtungen üblichen unbegrenzten Defizitgarantie der ausrichtenden Kommunen gegenüber dem IOC, insbesondere im Kontext der kommunalen Haushaltsverantwortung?
Im Detail möchten wir wissen:
- Geht die Stadt Köln im Rahmen der Verträge über die Ausrichtung der Olympi-schen Spiele eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewerbungsgesellschaft ein, oder schließt die Stadt aus, für in anderen Kommunen entstehende Olympia-Schulden zu haften?
- Ist eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auf-fassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 75 GO NRW ff.) vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert?
- Falls die Verwaltung plant, eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungs-verpflichtung einzugehen, liegt hierzu eine Genehmigung der Bezirksregierung als zuständige Rechtsaufsicht vor?
- Falls mit der Bewerbung eine unbegrenzte Defizitgarantie verbunden ist, wird die Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und prominent auf die geplante Übernahme aller Verluste durch Steuergeld hinweisen?
- Wie viel Personalkapazität (Vollzeitäquivalente) stellt die Stadtverwaltung voraus-sichtlich für die Planung und Durchführung der Olympischen Spiele ab?
Ganze Anfrage AN/0267/2026 inkl. Begründung lesen: hier
Antwort der Veraltung: hier
Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsherr Guido Spinnen (guido.spinnen@stadt-koeln.de)
Preiskampf von Uber gegen Taxis: Mündliche Fragen zum Mindestbeförderungsentgelt (März 2026)
Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 9.3.2026
Fragen von Ratsherr Guido Spinnen und Antworten der Verwaltung, aus der Niederschrift der Sitzung:
„Guido Spinnen stimmt der Zielsetzung der Verwaltung zu, einen ruinösen Preiswettbewerb zu unterbinden. Er erfragt, auf welche Grundlage die Verwaltung sich bei der Festsetzung der Höhe des Mindestentgeltes stützt. Er fragt weiter, ob auch die Festsetzung eines Mindestentgeltes in anderer Höhe geprüft wurde.
Dirk Käsbach antwortet, dass sich die Verwaltung bei der Festsetzung an den Erfahrungen anderer Städte orientiert habe. Auf Nachfrage nennt er die Städte München und den Kreis Lörrach. Dr. Lothar Becker ergänzt die Beispiele um die Städte Heidelberg, Essen und Leipzig.“
Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsherr Guido Spinnen (guido.spinnen@stadt-koeln.de)
Informationen für Impfgeschädigte auf den Seiten der Stadt Köln: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (Februar 2026)
Sitzung des Rates am 5.2.2026
Anfragetext: Warum veröffentlicht die Stadtverwaltung unter der Rubrik Corona-Virus: Fragen und Antworten keine Informationen und Anlaufstellen für Betroffene von Impfschäden nach einer Covid-Impfung?
(Ganze Anfrage AN/0211/2026 inklusive Begründung lesen: SessionNet | TOP Ö 4.6: Anfrage der Gruppe BSW betreffend „Informationen für Impfgeschädigte auf den Seiten der Stadt Köln“)
Schriftliche Antwort der Verwaltung (Auszug): „(…) Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt von der Ärztin/vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden (…) Die Anzahl der Impfgeschädigten in Köln ist nach wie vor gering. Meldungen von Impfschäden auf Grund einer Impfung gegen SARS-CoV2:
2021: 38
2022: 4
2023: 3
2024: 3 (…)“
Ganze Antwort lesen: SessionNet | TOP Ö : Antwort der Verwaltung vom 05.02.2026
Mündliche Nachfragen von Ratsfrau Lidija Rukavina in der Ratssitzung:
„Erstens, hat die Stadtverwaltung die beim Paul Ehrlich Institut gemeldeten Impfschäden mit den von Ärzten bei Krankenkassen abgerechneten Impfschäden abgeglichen? Ich frage dies deshalb, weil Ärztinnen und Ärzte aus Zeitmangel nur einen Bruchteil der bei ihnen auflaufenden Impfschäden an das Paul Ehrlich Institut melden.
Zweitens, wird in der Darstellung der Anlaufstelle für Post-Covid-Erkrankungen auf der Homepage deutlich, dass auch Menschen mit Impfschäden die Anlaufstelle nutzen können? Ich frage dies weil leider Impfschäden (oder Post-Vac-Syndrom) oft unter so genannten Long-Covid-Erkrankungen subsumiert werden. Dies wird den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht.“
Schriftliche Antwort der Verwaltung in der Niederschrift der Sitzung :
„Zu 1. Ärztinnen sind nach §6 IfSG verpflichtet den Gesundheitsämtern den Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich zu melden. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungendes Datenschutzes in pseudonym is ierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.
Das Gesundheitsamt Köln meldet jeden von Ärztinnen gemeldeten Verdachtsfall in pseudonym isierter Form an das Paul-Ehrlich Institut. Die Meldung kann zusätzlich auch direkt an das Paul-Ehrlich Institut erfolgen.“
„Zu 2. Auf der Homepage des PEDNET-LC (https://pednet-lc.de/) sind die folgenden Hinweise zu finden:
Gemeinsam für Kinder und Jugendliche mit Long COVID -ähnlichen Erkrankungen PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk, das sich der Forschung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID- ähnlichen Erkrankungen widmet. Dazu gehören postinfektiöse Erkrankungen verursacht durch SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus (EBV) sowie andere Erreger. Auch Betroffene mit Beschwerden nach Impfungen, sowie Kinder und Jugendliche mitME/CFS unabhängig vom Auslöser sollen zukünftig über diese Strukturen betreut werden.“
Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsfrau Lidija Rukavina (lidija.rukavina@stadt-koeln.de)
Preiskampf von Uber gegen Taxis: Mündliche Fragen zur Kontrolle von Mietwagenfirmen (Januar 2026)
Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 26.1.2026
Fragen von Ratsherr Guido Spinnen: Bestehen Möglichkeiten im Rahmen von Auflagen oder Begrenzung von Genehmigungen / Konzessionen die Zahl der gleichzeitig im Stadtgebiet aktiven Fahrzeuge je Plattform einzudämmen, um ruinösen Preiswettbewerb zu vermeiden? In Hamburg z.B. lässt sich die Stadtverwaltung von Uber und Bolt Businesspläne vorlegen. Darin müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie mit ihren Einnahmen die Kosten des laufenden Betriebs decken können.
Nachträgliche Antwort der Verwaltung laut Niederschrift der Sitzung, (S. 8): „Hamburg fordert Businesspläne von Mietwagenunternehmen, nicht von den Vermittlungsplattformen Uber und Bolt. Die Mietwagenunternehmen sind verpflichtet, den Genehmigungsbehörden Geschäftsunterlagen vorzulegen (§ 54 a Personenbeförderungsgesetz). Für die Vermittlungsplattformen gibt es keine Rechtsgrundlage und somit keine rechtliche Verpflichtung. Eine Anfrage nach Geschäftsdaten auf kooperativer
Basis, insbesondere Vermittlungszahlen im Zusammenhang mit der Prüfung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen, wurde von Uber und Bolt abgelehnt. Zum Hamburger Modell wurde mit Vorlagen-Nr. 0685/2025 Stellung genommen: „Das
Hamburger Modell kann in Köln nicht eingeführt werden, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen und nicht geschaffen werden können. Das Hamburger Modell funktioniert dort wegen der Besonderheiten eines Stadtstaates, der verwaltungsintern vergleichbar einer Landesregierung auf Expert*innen zugreifen kann, die betriebswirtschaftliche Überprüfungen durchführen können. Auch eine Übertragung der Überprüfung auf Externe ist rechtlich nicht möglich (ausführlich dazu siehe Vorlagen-Nr.
1936/2024 (Beantwortung). Losgelöst von diesen Hürden ist zu berücksichtigen, dass bloße Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Unternehmers in der Regel nicht ausreichen, um die Genehmigung abzulehnen. Auch inwieweit eine Prognose über das Geschäftsmodell zulässig ist beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine negative Prognose getroffen werden kann, ist umstritten.“ Gleichwohl werden Mietwagenunternehmen in Köln seit Mai 2025 zur Vorlage von Business-Plänen aufgefordert. Diese werden lediglich auf Plausibilität geprüft.“
Rückfragen oder Input zu diesem Thema gerne an Ratsherr Guido Spinnen (guido.spinnen@stadt-koeln.de)
Wohnungsnotfälle: Mündl. Fragen zu Räumungsklagen (Januar 2026)
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 15.1.2026 (Fragen von Ratsfrau Lidija Rukavina, Antworten der Verwaltung laut Niederschrift der Sitzung, S. 25):
Frage 1: Wie viele Räumungsklagen hat die Stadt Köln in den Jahren 2022 bis 2025 erfasst, und wie viele der Verfahren endeten mit einem Räumungstitel?
Das Amtsgericht informiert die Gemeinde über Klagen wegen Mietrückstän-den, aber z. B. nicht bei Eigenbedarfsklagen. Diese Zahl der zu Klagen wegen Miet-rückständen ist von 2022-2025 um 28 % gestiegen. Die Gesamtzahl der Räumungsklagen ist nicht bekannt, weil die Gemeinde aus rechtlichen Gründen nur bei einem Teil der Klagen beteiligt wird.
Räumungstermine werden von den Gerichtsvollziehern für alle Kündigungsgründe mit-geteilt. Die Anzahl der Räumungstermine ist um 18 % gesunken. Die der Räumung zugrundeliegenden Kündigungsgründe werden nicht erfasst.

Frage 2: Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt zur Verhinderung von Räumungen und damit zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit?
Die Fachstelle Wohnen arbeitet präventiv mit dem Ziel, die Wohnung zu er-halten oder falls der Wohnungsverlust nicht verhindert werden kann, eine andere Wohnung aus dem Wohnungsbestand zu vermitteln, auf den die Stadt Köln Zugriff hat. Typische Aufgaben der Präventionsteams sind z.B.:
• die Übernahme von Mietschulden
• Verhandlungen mit Vermietern
• Einkommenssicherung
• Einschaltung der Schuldnerhilfe
• Erarbeitung von Selbsthilfemöglichkeiten
• Zuschaltung weiterer psychosozialer Hilfen
• Gewährung von Wohnbeschaffungshilfen (Kaution, Sicherheitsleistungen, Genossenschaftsanteile)
• Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen
• Erteilung von Kostenanerkenntnissen zur Beauftragung eines Immobilienmaklers
• Ergreifung ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
• Angebote von Wohnungen, die der Fachstelle Wohnen zur Verfügung stehen, z.B. sog. Belegrechtswohnungen
